Das traditionelle Fahrtenseglertreffen! Woudsend, 3. bis 7. Juli 2025
Eine ungeschriebene Regel besagt: Wenn eine Veranstaltung dreimal stattgefunden hat, darf sie als Tradition bezeichnet werden. Zeit für etwas Neues! So wird das Fahrtenseglertreffen der Wanderzugvögel 2025 erstmals außerhalb Deutschlands stattfinden. Daraus ergeben sich ein paar Besonderheiten – aber das tolle Revier im Herzen Frieslands ist diese Mühe garantiert wert.
Schon lange steht der gastfreundliche Hafen von Woudsend, genauer: „Aquacamping en Jachthaven De Rakken“ auf der Revier-Wunschliste der Wanderzugvögel ganz weit oben. Der Name „De Rakken“ leitet sich vom Kanal ab, der die Stadt Woudsend (sprich: /ʋɑu̯tsˈɛnt/
, ungefähr wie „Wautsent“) mit dem Heegermeer verbindet. Über ähnliche Kanäle, die je nach Wetterlage problemlos unter Segel befahren werden können, sind zahlreiche Binnengewässer in der Umgebung bis hin zum Ijsselmeer zu erreichen.
Obwohl der Hafen für größere Jachten ausgebaut ist, sind Jollensegler bei „De Rakken“ gern gesehen. Nicht ohne Grund schlagen die Fahrtensegler der Conger-Klassenvereinigung, mit denen wir im freundschaftlichen Austausch stehen, jedes Jahr hier ihr Lager auf. Ihre Aktivitäten standen Pate, als der „Wanderzugvogel“ 2022 ins Leben gerufen wurde. Was würde also näher liegen, als unser Treffen einmal an dem Ort durchzuführen, der sich für die Conger seit Jahren als Treffpunkt bewährt hat?
Dieses Jahr ist es endlich so weit: Wir fahren nach Friesland!
Segeln in Friesland – das heißt zwischen modernen Klappbrücken und alten Windmühlen gemütlich von Binnensee zu Binnensee schippern, auf großen Wasserflächen das Boot voll ausfahren, die ortstypischen flinken Plattbodenschiffe bewundern und beim nächsten Landgang auf das obligatorische „kopje koffie“, Kibbeling oder Frikandel freuen…
Besonderheiten im Straßenverkehr
Die Niederländer sind nicht dafür bekannt, Touristen das Leben schwer zu machen. Ein paar Dinge sind aber doch zu berücksichtigen, damit die Reise gelingt. Hier einige Hinweise, an dieser Stelle selbstverständlich ohne Gewähr:
- Das Sicherungsseil eines Kfz-Anhängers muss in eine sogenannte Holland-Öse eingefädelt werden, damit es nicht von der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs abrutschen kann.
- Befindet sich am Anhänger eine abnehmbare Lichtleiste, so ist diese vertikal durch einen Gurt zu sichern. Ein gut gesichertes Seil erfüllt diesen Zweck natürlich auch (siehe Fotos).
- Das Tempolimit beträgt außerorts 80 km/h; auf Schnellstraßen und Autobahnen gelten verschiedene Höchstgeschwindigkeiten, für Gespanne jedoch nie mehr als 90 km/h.
- Straßen, Grenzen und Gesetze wie z.B. das Handy-Verbot am Steuer werden mit versteckten Kameras inklusive Gesichtserkennung kontrolliert. Entsprechend hoch sind auch die Bußgelder.
- Anders als in manchen Nachbarländern ist das Mitführen bzw. Tragen von Auto-Warnwesten in den Niederlanden nicht obligatorisch. Es genügt also, bei Anreise aus Deutschland die deutschen Gesetze einzuhalten.
Zugvogel unter Motor – muss das sein?
Eine weitere Besonderheit betrifft den Hilfsmotor, der an Brücken und Engstellen benötigt wird. Gerade im Sommer ist es bei hohem Verkehrsaufkommen durchaus nachvollziehbar, dass die Niederländer einen Motor verlangen. Diesem Erfordernis ist aber schon Genüge getan, wenn Schleppverbände gebildet werden. Und genau das haben wir vor: Im Anmeldeformular wird abgefragt, ob ein Motor vorhanden ist und wenn ja, wie viele Boote damit zusätzlich geschleppt werden können. (Falls nach der Anmeldung ein Motor angeschafft wird, bitten wir um entsprechende Mitteilung.) Aufgrund dieser Daten werden die teilnehmenden Boote in „Seilschaften“ eingeteilt, die sich auf dem Wasser nicht zu weit voneinander entfernen sollten. Vor Ort wird es natürlich vorkommen, dass spontan andere Schleppverbände gebildet werden. Aber mit den „Seilschaften“ haben wir zumindest schon mal einen Plan und wissen, nach welchem Boot wir Ausschau halten müssen, damit am Ende keiner ohne Schlepper zurückbleibt.
Teilnehmer, die sich kennen, dürfen natürlich gerne schon vorab eine Verabredung als Schleppverband treffen. Eine entsprechende Angabe im Formular hilft uns bei der Organisation. Und sollte sich herausstellen, dass an der einen oder anderen Stelle gar kein Schlepp bzw. Motor benötigt wird: Umso besser!
Geschleppt wird, falls längere Distanzen zurückzulegen sind, am besten mit je einem Palstek um den Mast des schleppenden und des geschleppten Bootes. Zusätzliche Boote werden angehängt, indem ihre Schleppleine wiederum mit einem Palstek in das Auge des Palsteks am vorigen Boot geknüpft wird. Die Leinen müssen natürlich von Motor, Pinne usw. freigehalten werden. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten hat sich diese Methode aber am besten bewährt.
Anmeldung und Zahlungsmodalitäten
Das Anmeldeverfahren ist leider etwas komplizierter als in den Vorjahren. Da der Hafen „De Rakken“ mit jedem Teilnehmer individuell abrechnet, sind zur Anmeldung zwei Formulare auszufüllen: zuerst das vom Hafenbetreiber, danach das unsrige zwecks Organisation der Veranstaltung.
Bitte nehmt euch genügend Zeit, um den elektronischen „Papierkram“ in Ruhe zu erledigen, und meldet euch möglichst frühzeitig an. Wenn der Hafen keinen Platz mehr hat, ist die Anmeldung nicht mehr möglich!
Die Hafengebühren pro Nacht setzen sich zusammen wie folgt: Liegeplatz ca. 14,- Euro, Kombi-Zeltplatz ca. 10,- Euro, Stellplatz für Bootsanhänger ca. 1,60 Euro, Hund ggf. 1,60 Euro, Kurtaxe pro Person 1,75 Euro. Die genauen Preise waren noch nicht bekannt, als dieser Text geschrieben wurde.
Nähere Angaben zu den Zahlungsmöglichkeiten folgen nach der „ersten“ Anmeldung mit der Reservierungsbestätigung des Hafens. Ihr werdet sogar mehrere Reservierungsbestätigungen erhalten, denn die einzelnen gebuchten Leistungen (z.B. Liegeplatz, Stellplatz Anhänger usw.) werden separat berechnet und müssen auch separat bezahlt werden.
Bitte entnehmt nun der Reservierungsbestätigung des Jachthafens eure Liegeplatznummer (diese steht in der E-Mail unter „Jachthafen … passant“ und sie beginnt höchstwahrscheinlich mit einem „E“, da wir bevorzugt die Liegeplätze in der Reihe E bekommen werden; vgl. Lageplan, PDF-Download 8 MB), tragt diese Liegeplatznummer nebst allen weiteren Informationen in unser Anmeldeformular ein und dann kann es losgehen!
Einen letzten Hinweis haben wir noch: Die Kielzugvogel-Klassenvereinigung erhebt für das Fahrtensegeln 2025 keine zusätzliche Anmeldegebühr. Gewisse Kosten entstehen natürlich trotzdem – sei es für Werbung, diese Homepage, die jedem Boot zur Verfügung gestellte Wanderzugvogel-Flagge und vieles mehr. Im Hafen Kamp 2024 hat die Klassenvereinigung beispielsweise den zweimal genutzten Clubraum sowie das Gastgeschenk für den Hafenmeister übernommen. Diese Unterstützung soll natürlich auch in Zukunft geboten werden. Deswegen würden wir uns über eine freiwillige Spende jeder teilnehmenden Crew sehr freuen und versichern:
Spenden unter dem Stichwort WANDERZUGVOGEL kommen vollumfänglich dem Fahrtensegeln zugute – für Kieler und Schwertzugvögel gemeinsam!
Die Bankverbindung der Klassenvereinigung findet sich im Anmeldeformular und folgt auch noch einmal per E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Eine Zuwendungsbescheinigung wird bei Spenden ab 100,- Euro unaufgefordert ausgestellt, bei geringeren Beträgen (hier genügt dem Finanzamt i.d.R. der Kontoauszug) kann eine Zuwendungsbescheinigung ganz einfach per E-Mail angefordert werden.
Häufige Fragen
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Wiedersehen in Woudsend 2025, auf neue Gesichter und natürlich auf eure Fragen zu diesem Thema. Einige Fragen haben wir schon beantwortet, diese sind suchmaschinenoptimiert auf der Startseite zu finden.
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